Definition Was ist die Missbrauchsaufsicht (Kartellrecht)?

Von zeroshope 2 min Lesedauer

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Die Missbrauchsaufsicht zählt zum Kartellrecht. Sie ist diesbezüglich neben dem Verbot und der Zusammenschlusskontrolle eine der drei Säulen dieser juristischen Regelungen. Ihr Ziel ist die Verhinderung des Ausnutzens marktbeherrschender Stellen.

Grundlagenwissen zum IT-Business(Bild:  © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)
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Die Missbrauchsaufsicht ist ein juristisches Instrument, das der Unterbindung der Wettbewerbsgefährdung durch Unternehmen dient, die eine marktbeherrschende Stellung besitzen. In Deutschland gilt sowohl die europäische (Art. 102 AEU-Vertrag) wie auch die strengere nationale Missbrauchsaufsicht (§§ 19 - 21 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Sie bildet eine der drei Säulen des Kartellrechts. Die beiden anderen Bausteine sind das Verbot der Kartellbildung und die Zusammenschlusskontrolle von fusionierten Unternehmen.

Die deutschen Regelungen

Da die deutsche Missbrauchsaufsicht weiter als die europäische reicht, genügt es, in der Hauptsache ihre entsprechenden Regelungen vorzustellen. Angesiedelt ist sie beim Bundeskartellamt. Dieses definiert folgende Praktiken marktbeherrschender Unternehmen als missbräuchlich:

  • Diskriminierung bestimmter Firmen
  • Behinderung in den Wettbewerbsmöglichkeiten
  • Forderung ausbeuterischer Preise
  • Festschreibung unfairer Geschäftsbedingungen

Generell darf zudem kein Unternehmen zu Boykotts oder sonstigen Formen der Wettbewerbsbeschränkung aufrufen. Dies gilt auch für alle Firmen, die keine marktbeherrschende Stellung besitzen.

Die Kartellbehörde nennt folgende Missbrauchsbeispiele:

  • Verhinderung des Zutritts zu Netzen
  • Unterbindung der Nutzung infrastruktureller Einrichtungen wie z. B. Häfen
  • Kampfpreisstrategien mit dem Ziel der Marktverdrängung
  • Pflicht zur Abnahme zusätzlicher Produkte, um Waren von zentraler Bedeutung kaufen zu dürfen
  • Maßnahmen im digitalen Bereich gegen das „Kippen“ bzw. „Tipping“ von Märkten (beispielsweise Erschwerung oder Verhinderung des Plattformwechsels)

Unterschied zu den europäischen Regelungen

Im Unterschied zur europäischen Missbrauchsaufsicht darf die deutsche Behörde aufgrund der nationalen Gesetze schon dann eingreifen, wenn Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung aufbauen. Die EU-Regelungen gelten ausschließlich für Firmen, die bereits eine entsprechende Position erreicht haben. Marktbeherrschend bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein Unternehmen keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist, oder es eine so überragende Marktmacht besitzt, dass es diesen faktisch kontrolliert.

Werkzeuge der Missbrauchsaufsicht

Das Bundeskartellamt besitzt zwei Werkzeuge, um Missbrauch zu beenden. Erstens kann es Bußgelder als Sanktionen verhängen. Zweitens kann es über Verwaltungsverfahren anordnen, dass die bemängelten Verhaltensweisen unverzüglich zu beenden sind. Sollten überhöhte Preise gezahlt worden sein, kann es dabei auch eine Rückerstattung veranlassen. Das fragliche Unternehmen kann durch eine Verpflichtungszusage zur Beendigung der beanstandeten Punkte seinerseits eine Beendigung des Missbrauchs erreichen, sofern diese dann auch eingehalten wird.

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